Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit hängen vom individuellen Fall und Arbeitsaufwand ab. Genaue Absprachen dazu können deshalb erst in einem ersten Beratungsgespräch getroffen werden.
Für ein Beratungsgespräch fallen, je nach Dauer, in der Regel Kosten von 83,30 € (70,- € zzgl. 19 % USt.) bis 119 € (100,- € zzgl. 19 % USt.) an.
Eine erste Kostenschätzung ist jedoch fast immer schon nach einem kurzen Beratungsgespräch möglich.
Hier kann gegebenenfalls auch eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden, falls Sie sich für eine Vertretung entscheiden.
Im Übrigen erfolgt die Abrechnung nur nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), es werden keine darüber hinausgehenden höheren Honorarforderungen gestellt.
Beratungshilfe für außergerichtliche Beratungen
Wenn Sie über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen, haben Sie in außergerichtlichen Angelegenheiten möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe. Bitte wenden Sie sich dafür an das Amtsgericht, welches für Ihren Wohnort zuständig ist, und beantragen dort einen Berechtigungsschein. Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch werden dann, bis auf maximal 15 € Eigenbeteiligung, für Sie vom Staat übernommen.
Eine weitere Kostenübernahme (also z.B. für ein, über eine Beratung hinausgehendes, Tätigwerden der Anwältin) gibt es insbesondere im Migrationsrecht in der Regel aber leider nicht.
Und bitte beachten Sie, dass eine Gewährung von Beratungshilfe nur in den ersten vier Wochen nach dem (ersten) Beratungsgespräch möglich ist. Am besten besorgen Sie sich den Beratungshilfeschein also vor dem Termin bei der Anwältin. Dann können Sie sich auch bereits sicher sein, dass Sie die Kosten – jedenfalls für das erste Beratungsgespräch – nicht selbst tragen müssen.
Außerdem wird der Beratungshilfeschein bei erst nachträglicher Beantragung weit häufiger abgelehnt.
Beratungshilfe Formular und weitere Informationen
Prozesskostenhilfe in Gerichtsverfahren
In gerichtlichen Verfahren haben Sie unter Umständen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH). Diesen Antrag stellt die Anwältin für Sie zusammen mit dem Rechtsmittel (i.d.R. der Klage). Wenn Ihr Einkommen gering ist und das Gericht für das Rechtsmittel Erfolgsaussichten sieht, bekommen Sie die PKH bewilligt. Dann fallen im gerichtlichen Verfahren keine Kosten für sie an. Leider ist die Bewilligung der Prozesskostenhilfe in migrationsrechtlichen Angelegenheiten eher selten. Außerdem entscheidet das Gericht meist erst gegen Ende des Verfahrens darüber. Daher ist eine anfängliche Kostensicherheit über einen PKH-Antrag leider nicht zu erreichen.