Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit hängen vom individuellen Fall und Arbeitsaufwand ab. Genaue Absprachen dazu können deshalb erst in einem ersten Beratungsgespräch getroffen werden.
Für ein Beratungsgespräch fallen, je nach Dauer, in der Regel Kosten von 71,40 € (60,- € zzgl. 19 % USt.) bis 119 € (100,- € zzgl. 19 % USt.) an.
Eine erste Kostenschätzung ist jedoch fast immer schon nach einem kurzen Beratungsgespräch möglich.
Hier kann gegebenenfalls auch eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden.
Im Übrigen erfolgt die Abrechnung nur nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), es werden keine darüber hinausgehenden höheren Honorarforderungen gestellt.
Beratungshilfe
Wenn Sie über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen, haben Sie in außergerichtlichen Angelegenheiten möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe. Bitte wenden Sie sich dafür an das Amtsgericht, welches für Ihren Wohnort zuständig ist, und beantragen dort einen Berechtigungsschein. Die Kosten werden dann, bis auf maximal 15 € Eigenbeteiligung, für Sie vom Staat übernommen.
Bitte beachten Sie, dass eine Gewährung von Beratungshilfe nur in den ersten vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit der Anwältin möglich ist. Am besten besorgen Sie sich den Beratungshilfeschein vor dem ersten Termine, dann können Sie sich bereits sicher sein, dass Sie die Kosten nicht selbst tragen müssen.
Beratungshilfe Formular und weitere Informationen
Prozesskostenhilfe
In gerichtlichen Verfahren haben Sie unter Umständen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (beim Familiengericht: Verfahrenskostenhilfe). Diesen Antrag stellt die Anwältin für Sie. Wenn Ihr Einkommen gering ist und das Gericht für das Rechtsmittel Erfolgsaussichten sieht, bekommen Sie die PKH bewilligt. Dann fallen auch im gerichtlichen Verfahren keine Kosten für sie an.